Was bedeutet Aromaverschleppung?
§13 Absatz 2 Weingesetz:
"Ein unbeabsichtigtes und bei guter fachlicher Praxis technisch unvermeidbares Übergehen nicht zugelassener Stoffe von Gefäßen, Geräten, Schläuchen und anderen dem Verarbeiten, Abfüllen, Verschließen oder Lagern dienenden Gegenständen auf Erzeugnisse ist kein Zusetzen, soweit es sich um gesundheitlich, geschmacklich und geruchlich unbedenklich geringe Anteile handelt."
Leitfaden der guten fachlichen Praxis zur Verhinderung von technisch vermeidbaren Aromaverschleppungen bei Wein:
"Aromaverschleppung ist ein bekanntes Problem in der Getränkeabfüllung. Kunststoffe und Elastomere, die in Kontakt mit Getränken gebracht werden, nehmen Aromen daraus auf und geben sie an die nachfolgenden mit diesen Lebensmittelbedarfsgegenständen in Kontakt gebrachten Getränke wieder ab."
"Soweit eine Trennung der Prozesslinien nicht möglich ist, kommen vorzugsweise inerte und hinsichtlich möglicher Aromenverlagerung leicht zu reinigende Materialien aus z.B. Glas, Keramik und Edelstahl zum Einsatz. [...] Nahezu inerte Oberflächen aus Glas, Keramik oder Edelstahl können von diesen Aromen gereinigt werden. An Kunststoff und Elastomeren bleiben die Aromen nicht nur haften, sondern dringen in die Polymermatrix ein. Eingedrungene Aromen lassen sich weder abwaschen, noch wegspülen und daher durch Reinigung nur unzureichend entfernen."
Umsetzung des Leitfadens bei Produkten der KVT GmbH:
Wir verwenden, soweit möglich, für unsere Produkte, die mit Lebensmitteln, insbesondere Wein und Maische in Verbindung kommen (Gärbehälter, Weinpressen MAXI-PRESS und MAXI-COMPACT sowie unsere Quetschventile) nichtrostenden Stahl ("Edelstahl"), der in der Regel geschliffen und auf Wunsch auch noch elektropoliert wird, um einfach zu reinigende Oberflächen herzustellen, um einer Aromaverschleppung vorzubeugen.
Unsere MAXI-COMPACT-Pressen werden darüber hinaus für das Pressen von Trub verwendet. Da hier, im Gegensatz zu anderen Verfahren zum Pressen von Trub, in der Regel nur eine Sorte gepresst wird, ist auch hier die Gefahr einer Aromaverschleppung gegenüber gängigen Verfahren reduziert.
Download und weitere Links:
- Leitfaden der guten fachlichen Praxis zur Verhinderung von technisch vermeidbaren Aromaverschleppungen bei Wein (PDF)
- Weingesetz §13 Absatz 2
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